Namaste und hallo zusammen!

Ich werde bald eine Yogalehrer Ausbildung beginnen und werde (hoffentlich ;) ) im September damit erfolgreich abgeschlossen haben.

Zur Zeit arbeite ich im Büro.
Mein Arbeitgeber findet es toll dass ich diese weitere Ausbildung mache und hat Interesse angemeldet was natürlich super ist, da ich dann gleich starten kann! :)

Ich wurde gefragt ob ich 1 mal die Woche einen Yoga Kurs in der Firma anbieten möchte.
Ich wäre Freiberuflich dann angestellt. Was muss ich hierbei beachten?
Stichwort Finanzamt und Versicherung?

Wie läuft es überhaupt ab zum Thema Finanzamt wenn man es richtig machen will?
Ich wäre Hauptberuflich im Büro tätig und Nebenberuflich Freiberufler als Yogalehrer.
Wie meldet man da an und was kann ich von der Steuer absetzen bis zu welcher Gehaltsgrenze?
Ich würde gerne bis 450€ nebenberuflich verdienen. Darüber würde ich warscheinlich eh nicht kommen, da ich ja auch nur begrenzt Zeit habe noch Kurse zu geben, da ich Hauptberuflich 40Std die Woche arbeite.

Vielen Dank schon mal für Ratschläge und VG aus Wedel
Annika

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Antworten

  • Hallo,
    gerade wenn du noch in deiner Ausbildung bist und ein bisschen nebenbei arbeitest, ist das gar nicht so viel Papierkram. Mir macht es sogar Spaß!
    In Österreich muss man das auch nur machen, wenn man über eine gewissen Grenze kommt.
    Erkundige dich am besten wirklich bei einem Steuerberater!
    Liebe Grüße,
    Harald

  • Durch eine freiberufliche Tätigkeit besteht die Verpflichtung eine Steuerklärung zu erstellen. Ausgaben zu dieser Tätigkeit mindern entsprechend den Gewinn.

    Ein Steuerberater ist grundsätzlich zu empfehlen.
    Vielleicht genügt sogar eine Steuersoftware für deinen PC?

    Hier gibt es einige Anbieter. Wenn man den "Papierkram" selbst stemmen kann.

    Ich wünsche dir recht viel Erfolg!
    Liebe Grüße!
  • Generell solltest du alle Einnahmen, welche du hast, im Rahmen einer jährlichen Steuererklärung beim Finanzamt angeben. Ich würde dir eine selbstständige, nebenberufliche Tätigkeit attestieren.

    LG

  • Hallo Stefan,

    vielen Dank für deine Antwort. Wie das mit den Steuern ist werde ich wohl nochmal beim Steuerberater klären und ich denke um eine Berufshaftpflicht werde ich wohl nicht rumkommen, es sei denn die Firma bietet da etwas mal sehen.

    Erstmal konzentriere ich mich nun bald auf die Ausbildung :) Deine Antwort hat mich in meinem weiteren Weg sehr bestärkt, vielen Dank dafür!

    LG,

    Annika

    Stefan sagt:

    Hallo, Annika,
    schön, dass Du so einen verständigen und yogafreundlichen Arbeitgeber hast.
    Ich unterrichte seit ca. drei Jahren zwei Yogagruppen in dem Unternehmen, bei dem ich mit 30 Wochenstunden angestellt bin. Das läuft alles außerhalb(!) meines regulären Anstellungsvertrages. Organisiert haben wir das über einen Verein ("Betriebssportgruppe"), der dem Unternehmen zwar angegliedert, aber rechtlich als "e.V." inzwischen eigenständig ist. Alle Interessierten können 1 - 2 mal an unverbindlichen Schnupperstunden teilnehmen. Bei weiterer Teilnahme müssen sie dann aber in den Verein eintreten. Damit ist meine Versicherung (Klassiker: ich trete auf die Brille eines TN) und die der TN gewährleistet. Natürlich kannst Du zusätzlich auch eine Berufshaftpflicht - Versicherung abschließen, aber die kostet natürlich Beiträge. Da ich nicht auf die Einnahme aus dem Yoga angewiesen bin, zahlen die TN nur einen geringen Beitrag. Allerdings habe ich eine Mindest - TN - Anzahl von 5 festgelegt. Diese verpflichten sich und zahlen für 10 Stunden (=Wochen) im Voraus. Es geht bei dem Zahlbetrag (auch) um eine gewisse Verbindlichkeit und Wertschätzung. Da ich aber auch keine weiteren (Raum!)Kosten habe, ist das okay für mich!
    Der Arbeitgeber stellt mir bzw. der Betriebssportgruppe die Räume und Verschlußschränke für Utensilien unentgeltlich zur Verfügung!
    Über die Vereinskasse haben wir die Yogamatten und Meditationskissen bezahlt. Manche TN haben inzwischen auch eigene angeschafft.
    Zu steuerlichen Aspekten kann ich nichts sagen. Ich empfehle dir, hier wie auch arbeitsrechtlich die Nebenbeschäftigung im Vorfeld eindeutig mit Deinem Steuerberater und dem Personalwesen zu klären.
    Ich kann dich nur ermuntern, unser wunderbares Yoga in dein Unternehmen hineinzutragen. Es macht Riesenspaß!
    Viel Erfolg bei diener Yogalehrerausbildung (aus meiner Erfahrung würde ich sagen, dass Yoga durch das eigene Unterrichten dann noch einmal eine ganz neue Dimension bekommt!) und alles Gute für dein Yoga - Betriebsprojekt wünscht Dir
    Stefan

    Frage an die Yoga Lehrer da draußen
    Namaste und hallo zusammen! Ich werde bald eine Yogalehrer Ausbildung beginnen und werde (hoffentlich ;) ) im September damit erfolgreich abgeschloss…
  • Hallo, Annika,
    schön, dass Du so einen verständigen und yogafreundlichen Arbeitgeber hast.
    Ich unterrichte seit ca. drei Jahren zwei Yogagruppen in dem Unternehmen, bei dem ich mit 30 Wochenstunden angestellt bin. Das läuft alles außerhalb(!) meines regulären Anstellungsvertrages. Organisiert haben wir das über einen Verein ("Betriebssportgruppe"), der dem Unternehmen zwar angegliedert, aber rechtlich als "e.V." inzwischen eigenständig ist. Alle Interessierten können 1 - 2 mal an unverbindlichen Schnupperstunden teilnehmen. Bei weiterer Teilnahme müssen sie dann aber in den Verein eintreten. Damit ist meine Versicherung (Klassiker: ich trete auf die Brille eines TN) und die der TN gewährleistet. Natürlich kannst Du zusätzlich auch eine Berufshaftpflicht - Versicherung abschließen, aber die kostet natürlich Beiträge.Da ich nicht auf die Einnahme aus dem Yoga angewiesen bin, zahlen die TN nur einen geringen Beitrag. Allerdings habe ich eine Mindest - TN - Anzahl von 5 festgelegt. Diese verpflichten sich und zahlen für 10 Stunden (=Wochen) im Voraus. Es geht bei dem Zahlbetrag (auch) um eine gewisse Verbindlichkeit und Wertschätzung. Da ich aber auch keine weiteren (Raum!)Kosten habe, ist das okay für mich!
    Der Arbeitgeber stellt mir bzw. der Betriebssportgruppe die Räume und Verschlußschränke für Utensilien unentgeltlich zur Verfügung!
    Über die Vereinskasse haben wir die Yogamatten und Meditationskissen bezahlt. Manche TN haben inzwischen auch eigene angeschafft.
    Zu steuerlichen Aspekten kann ich nichts sagen. Ich empfehle dir, hier wie auch arbeitsrechtlich die Nebenbeschäftigung im Vorfeld eindeutig mit Deinem Steuerberater und dem Personalwesen zu klären.
    Ich kann dich nur ermuntern, unser wunderbares Yoga in dein Unternehmen hineinzutragen. Es macht Riesenspaß!
    Viel Erfolg bei diener Yogalehrerausbildung (aus meiner Erfahrung würde ich sagen, dass Yoga durch das eigene Unterrichten dann noch einmal eine ganz neue Dimension bekommt!) und alles Gute für dein Yoga - Betriebsprojekt wünscht Dir
    Stefan

  • Om liebe Anni

    hier in diesem Forum gibt es zwei Diskussionsbeiträge zum Stichwort Selbstständigkeit / Rentenversicherungspflicht ... aber die helfen dir womöglich nicht wirklich weiter. Vielleicht erhälst du eine bessere Antwort als meine .... oder vielleicht kannst du deine Frage(n) in der Yogalehrerinnenausbildung klären?

    Om Shanti
    Omkara

    SELBSTSTÄNDIGKEIT: Welche Krankenversicherung?
    Hallo ihr Lieben, ich möchte mich gerne Selbstständig machen und mir macht die Sache mit der Krankenkasse große Sorgen. Ich weiß nicht welche Kranken…
Diese Antwort wurde entfernt.

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