Hallo liebe Yogafreunde, mache mich selbstständig als Yogalehrerin, mit Hilfe des Arbeitsamtes (Gründungszuschuss). Weiß jemand ob ich verpflichtet bin, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen?Habe gehört halber Regelsatz, was mindestens € 200,-- wären. Wer hat damit Erfahrung? Om Shanti Mandy

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  • Hallo Aditi,
    gerne teile ich Dir mein "Wissen" mit, was möchtest Du denn so wissen?
    Lieben Gruß
    Mandy
    • Liebe Mandy, lieber Aidity,

      ich möchte mich auch selbsständig machen durch diese Gründungszuschuss. Dafür bräuchte ich auch einen Businessplan und ich würde gern über eure Erfahrung ausführlich hören.
      Könnt ihr vielleicht mir helfen?

      Es ist für mich besonders schwer, weil Deutsch nicht mein Muttersprache ist und ich mich in diesem Bereich (Selbstständigkeit) nicht so gut auskenne.

      Vielen Dank im Voraus.
      Liebe Grüße

      Kati
      (Katalin Busa, busakati@ish.de)
  • Hallo Mandy,

    ich habe vor mich wie du selbständig zu machen mit Gründerzuschuss ... kannst du mir vielleicht ein bißchen was von deinen Erfahrungen mitteilen? Wäre dir sehr dankbar!

    Om shanti Aditi


    Mandy B. schrieb:
    Von Herzen danke ich Dir, lieber Jürgen, für die ausführliche Information. Bin jetzt schon durch Dich besser informiert, als von den Nebenstellen der Deutschen Rentenversicherungs-Berater.
    Om Shanty Mandy
  • Von Herzen danke ich Dir, lieber Jürgen, für die ausführliche Information. Bin jetzt schon durch Dich besser informiert, als von den Nebenstellen der Deutschen Rentenversicherungs-Berater.
    Om Shanty Mandy
  • Hallo Mandy,
    anbei kurze Info zu deiner Frage:

    Wenn der Betroffene folgende Kriterien erfüllt, tritt automatisch Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ein:

    * im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit wird regelmäßig kein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer beschäftigt, dessen Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig im Monat 400€ übersteigt.
    * Der Auftragnehmer ist auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber zuständig.

    Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
    Eine Befreiung der Rentenversicherungspflicht auf Antrag ist in folgenden Fällen möglich: 1. Der Antragsteller ist Existenzgründer. Er wird für die Dauer von drei Jahren nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit von der Rentenversicherungspflicht befreit. Dies gilt auch für Personen, die sich bereits vor dem 01. Januar 1999 selbstständig gemacht haben. Der 3-Jahres-Zeitraum nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit darf noch nicht überschritten sein.


    Für weitere Infos google einfach mal "Rentenversicherungspflicht"

    Lieben Sonntagsgruß

    Jürgen
    • Hallo Jürgen,
      hab vielen Dank für Deine Informationen. Werde auf jedenfall googlen. Habe noch einen Hinweis erhalten. Wenn in der Berufsbezeichnung "Lehrer" enthalten ist, ist man automatisch versicherungspflichtig. Pilatestrainer z.B. sind nicht versicherungspflichtig. Das würde doch heißen wenn ich mich als Entspannungskursleiterin selbstständig machen würde, bin ich nicht versicherungspflichtig. Ist das jetzt nur wortklauberei?
      Om Shanti
      Mandy
      • Das ganze Thema ist eine "heisse" Kiste, Mandy!

        Egal ob du dich Kursleiter, Trainer, Coach, Berater oder xy-Lehrer nennst, du wirst als selbständiger Lehrer angesehen, d.h. Rentenversicherungspflicht (siehe Text ff)

        Entsprechend zeigt ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts (BSG), daß diese Einschätzung der Realität entspricht: das BSG hat in einem Grundsatzurteil (Az.: B 12 RA 4/00 und B 12 RA 2/99) die Sichtweise der BfA bestätigt und einen Trainer als selbständigen Lehrer angesehen. Eine Zusammenfassung finden Sie direkt bei der BfA unter http://www.bfa-berlin.com/aktuell.9/presse.9a/9a_index.htm

        Das BSG hat dabei auch gleich zu denkbaren Umgehungsgestaltungen Stellung genommen. Insbesondere hat es auch unterstrichen, daß

        1. der Lehrerbegriff weit zu verstehen sei
        2. es nicht auf eine pädagogische Ausbildung oder Qualifikation ankomme
        3. es nicht auf die Kundenart ankomme, also gerade auch Unternehmen oder Institutionen als Kunden die Qualität als Lehrer nicht ausschließen
        4. der Versuch einer Umgehung nicht trage, z.B. durch die Bezeichnung "Berater" o.ä. oder durch eine begleitende beratende Tätigkeit oder eine Aufmachung des Trainings als Beratung


        Bespreche die Sache mit einem kompetenten Steuerberater oder Rechtsanwalt.

        Viel Erfolg bei deiner Existenzgründung!

        Lg, Jürgen
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