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19.06.2015 - Eine Schlappe für die Verwertungsgesellschaft GEMA: Der Bundesgerichtshof bestätigte, dass Hintergrundmusik im Wartezimmer einer Arztpraxis nicht vergütungspflichtig ist.

Für im Hintergrund abgespielte Radiomusik in einer Arztpraxis muss keine Vergütung an die Verwertungsgesellschaft Gema gezahlt werden. Das hat der Bundesgerichthof (BGH) am Donnerstag entschieden. Laut der Kammer handele es sich dabei nicht um eine öffentliche Wiedergabe im Sinne des Urheberrechtsgesetzes, weshalb

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