Präventionskurse - Krankenkassen

Hallo,
kann mir irgendjemand einen Hinweis geben ob die Krankenkassen auch Präventionskurse für Yoga unterstützen obwohl der Yogaleher keine medizinisch/soziale Ausbildung hat?
Würde mich freuen,
Babs

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Kommentare

  • Vielen Dank, Claudia Shakti !
    Solche Kommentare, wie deins, schenken gutes Gefühl.
    Es sei also nicht unbedingt notwendig, sich als Yogalehrer(In) mit viel Bürokratie zu beschäftigen...

  • Om Shanti, also was Monika sehr ausführlich geeschrieben hat, entspricht ganz genau den Tatsachen. Eintragung über Präventionsstelle, mit genauem Kurskonzept usw. . Wird einem aber auch erklärt. Aktuell ist aber seit März eine Änderung durch die Präventionsstelle was die Kostenerstattung angeht. Es wird nur noch ein Kurs bezahlt im Jahr. Im darauffolgendem Jahr darf der Teilnehmer nicht wieder Yoga einreichen. Er muß etwas anderes wählen um Erstattung zu bekommen. Im 2. Jahr darf es dann wieder Yoga sein. Leider sind die Krankenkassen dazu verpflichtet es so durchzuführen. Ich persönlich kenne dieses "Desaster" zur Genüge von meinen Teilnehmern. So ist es bei uns in Norddeutschland geregelt. Viel Aufwand seitens des Yogalehrers um Präventionsanerkannt zu werden. Allerdings geben jetzt die Krankenkassen meine Telefonnummer an ihre Mitglieder, da ich anerkannt bin. Also- leise Werbung von deren Seite.

  • Also ich muß sagen, ich stand mehrmals vor der Überlegung mit zertifizieren zu lassen, weil ich mehrere Ausbildungen habe, die im Zulassungskatalog aufgeführt sind und hab`s letztendlich gelassen, weil der Aufwand in keiner Relation zum Ertrag stand.

    Aber doch sind meine Kurse immer voll und mancher Teilnehmer versucht es einfach auf "gut Glück" und siehe da - die meisten bekommen auch ohne Zertifizierung das Geld erstattet.

    Ich habe mich mittlerweile völlig entspannt was dieses Thema anbelangt. Ich denke, Qualität setzt sich durch auch ohne Zertifizierung.

  • Nachtrag:
    es gibt ein oder 2 IKK's, die übernehmen 100% der Kosten für den Kurs, bis zu 4x im Jahr (so war es 2010).

    Seit 2011 beteiligen sich die meisten KrKassen nur noch alle 2 Jahre mit dem in meinem letzten Beitrag genannten Anteil an der Kursgebühr.
    Der Versicherte kann jedoch im Folgejahr einen oder je nach Kasse mehrer Kurse nach einem anderen Praeventionsprinzip machen, z.B. Nordic Walking.
    Yoga - egal wie man den Kurs nennt - fällt immer unter Praevention "Entspannung".

  • Hui, da kursieren ja ein paar unrichtige Dinge...

    Die gesetzlichen KrKassen bezuschußen bis maximal 80%, es sind aber teilweise auch Festbeträge, die dann unter 80% der Kursgebühr liegen. Das ist nicht einheitlich geregelt, jede Kasse handhabt das anders.

    Als Grundqualifikation gilt z.B. auch Krankenschwester, nicht aber Arzthelferin. Andere medizinische oder pädagogische Berufe sind im Leitfaden genannt. Der Link dazu wurde mehrmals eingestellt.

    Der gesamte Kurs, d.h. jede einzelne Einheit MUSS von einem ausreichend qualifizierten YL durchgeführt werden. Das die Kurse von diesem Menschen selbst und nicht von einem Vertreter gegeben worden sind, versichertt man mit der Unterschrift auf der TN-Bescheinigung - alles andere ist nicht rechtens.

    Jeder Kurs muss vorher von den Arbeitskreisen "Prävention" der verschiedenen KrKassen geprüft und genehmigt werden. Allen voran ist der Verband der BKK'en mit der "easydatenbank praeventionskurse". Die haben die strengsten Kriterien und wenn man da zertifiziert ist, ziehen die anderen Arbeitskreise und KrKassen meistens nach.
    Es muß die vollständige Qualifikation des durchführenden YL's eingereicht werden, das Kurskonzept, ein Trainermanual und ich glaub noch was, weiß ich nicht mehr genau, kann man aber nachlesen.
    Wenn das Kurskonzept zertifiziert ist, dann darf nur der im Antrag genannte YL die Stunden geben.
    Ein zusätzlicher YL (für Vertretungen) muss bei gleichem Konzept neu beantragt werden und wird auf Qualifikation geprüft.

    So isses.

    Om Shanti :-)

  • Mit einer möglicherweise, zumindest in Teilen rechtswidrigen Vorschrift, dem § 20 SGB V, wurde den Vertretern der gesetzlichen Krankenkassen seitens der politischen Nomenklatur eine Eingriffsbefugnis in Art.12 des Grundgesetzes gewährt, die sie eigentlich gar nicht haben dürften. Die Krankenkassenvertreter beschränken mit ihrer selbstverordneten, willkürlichen Auflistung der "erstattungsfähigen" Berufe in deren Präventionsleitfaden eindeutig die Freiheit der Berufswahl und der Berufsausübung des Art.12 GG. Das sollte dringend einmal rechtlich bis vor das Bundesverfassungsgericht gebracht werden.
    Ausführliches dazu findet man hier:
    http://grundgesetzaktiv.de/phpBB3/viewtopic.php?f=66&t=661 (unbedingt lesen)

    Leider gibt es in unseren "Breiten" nur wenige Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen, die sich nicht an reinen Formalismen, sondern an den tatsächlichen Fähigkeiten und dem Erfahrungsschatz der Yogalehrer orientieren. Mir kamen schon mehrfach Beschwerden über von den Kassen akzeptierte Yogalehrer zu Ohren, was zusätzlich belegt, dass die Akzeptanz durch die Kassen, bzw. deren Vertreter eher weniger mit der Qualität des Handelns der Yogalehrer zu tun hat, sondern möglicherweise eher ein reines Politikum darstellt.

    OM namah shivaya
    Detlef
    .

    Grundgesetz-Aktivierer • Information
  • Hallo Babs, mein "Lieblingsthema" ;-)) ...

    Yogakurse oder auch andere Kurse werden i.d.R. nur von den gesetzlichen
    Krankenkassen bezahlt, wenn die AnbieterInnen der Kurse eine medizinische
    Ausbildung haben (Ärztin, Physiotherapeutin, staatl. anerkannte Gymnastiklehrerin usw.)

    Auch Kurse die Sportvereine anbieten, die das "Gütesiegel"
    PlusPunkt Gesundheit haben, werden i.d.R. erstattet oder zumindestens anteilig bezuschusst.
    Hier müssen die ÜbungsleiterInnen eine Ausbildung in "Prävention" nachweisen können.

    Erfreulicherweise geben aber auch einige Kassen einen Anteil dazu, wenn die
    Anbieter "NUR" die Yogalehrer-Ausbildung (mind. 500 Stunden Ausbildung) nachweisen können,
    das geschieht aber auf freiwilliger Ebene, kulanterweise, die Versicherten haben keinen Anspruch darauf.
    Du kannst alles nachlesen im Leitfaden Prävention der GKV:

    http://www.gkv-spitzenverband.de/upload/GKV_Leitfaden_Prävention_RZ_web4_2011_15702.pdf

    Wahrscheinlich bist Du jetzt genauso schlau wie vorher.... ;-))

    Es ist sehr unerfreulich, wenn man bereits seit Jahren Yogakurse anbietet, die TeilnehmerInnen auch
    zum Teil die Kosten wieder bekommen und dann wird auf einmal der Antrag abgelehnt mit der Begründung:
    die Kursanbieterin erfüllt nicht die Voraussetzungen....
    um so mehr freue ich mich, wenn die TeilnehmerInnen dann weiterhin kommen und die Kursgebühren
    selbst bezahlen.
    Lieben Gruß
    Manuela

  • Hallo Babs,
    ich gebe Präventionskurse für die AOK.
    AOK Mitglieder können 2 Kurse im Jahr kostenfrei mitmachen, Andersversicherte bekommen
    einmal jährlich bis zu 80 % erstattet, außer privat Versicherte, die bekommen gar nix dazu.
    Voraussetzung für die Kassenzulassung ist ein sozialer, bzw. medizinischer Beruf. Außerdem
    muss die Yogaausbildung mindestens 500 Einheiten umfassen

  • Das würde mich auch interressieren.

  • Hallo meine Liebe,
    bisher haben bisher die Kassen(AOK) Bayern das anstandslos unterstützt,seit letztes Jahr werden immer mehr langjährige Yogalehrer ohne die Grundlagen , wieder aus der Prävention genommen.So sind z. B. in Nürnberg und Bamberg im Zentrum die Präventionskurse entzogen worden, weil sie jetzt besonders auf die Grundlvoraussetzungen achten. Karuna

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