Damit ihr die Diskussion verfolgen könnt, ist es wohl besser sie in mein.yoga-vidya.de zu stellen.
Wie ist eure Erfahrung mit dem Widerrufsrecht bei Fernabsatz von Yogakursen?
Scheinbar ist es möglich, dass Kursteilnehmer innerhalb von 14 Tagen nach einer Internetanmeldung (Diese Frist geginnt erst nach erfolgter Widerrufsbelehrung!) die Kursbuchung widerrufen können. Auch wenn der Kurs schon begonnen hat, bezahlt worden ist und an der 1. Stunde teilgenommen wurde! Dabei kann man die anteilige Gebühr einbehalten.
Glücklicherweise ist dies der 1. Fall den ich habe in all den Jahren, aber ich war echt überrascht.
In vielen VHS-Broschüren wird auf das Widerrufsrecht hingewiesen.
Sollte man die Widerrufsbelehrung in eine Buchungsbestätigung aufnehmen?
Wie verhält es sich bei Ausbildungen?
Ich freue mich auf eure Antworten!
Herzliche Grüße aus Bochum,
Om Shanti,
Robert
Fogende Anworten sind bei mir eigegangen:
1. Michael von YV Aschaffenburg schrieb:
Om Namah Shivaya
Lieber Robert,
wir hatten diesen Fall noch nicht, ich kann mir aber durchaus vorstellen,
dass ein solcher Fall einmal eintreten könnte. Dennoch ändern wir nicht
unsere bisherige Anmeldepraxis, d.h. wir teilen mit der Anmeldung keine
Widerrufsbelehrung mit. Sollte ein solcher Fall einmal auftreten, bezahlen
wir die Kursgebühr abzgl. eventuell schon teilgenommer Stunden zurück und
gut.
Bei den Ausbildungen ist es etwas anderes, da der Ausbildungsvertrag ja erst
zustande kommt, wenn der unterschriebene Vertrag des/der
Teilnemers/Teilnehmerin vorliegt. Dabei kann man sich meines Erachtens nach
nicht auf das Fernabsatzgesetz berufen.
Wenn Du genauere, rechtlich gesicherte Aussagen zu dieser Thematik hast,
lass es uns doch bitte wissen, vielleicht wieder über Rukmini als
"Verteilerin".
Liebe Grüße aus Aschaffenburg
om shanti
Michael
2. Anandaprema von YV Stuttgart schrieb:
om lieber robert
ich habe dies in meiner anmeldebestätigung - die ich dir hier mit einfügen werde - so festgesetzt - das sind meine geschäftsbedingungen -
natürlich handhabe ich aber auch von fall zu fall verschieden - oft mache ich davon gebrauch oder einige mich dann doch irgendwo in der mitte !
herzlichst
anandaprema
Gerne kann ich Ihnen/Dir die Teilnahme am
Kurs mit Beginn am
Mittwoch, 25.05. - 27.07.2011 (10 Termine)
Uhrzeit 20:00 - 21:15 Uhr
bestätigen.
Bitte das Geld in Höhe von 110,- /erm* 99,- pro Person 7 Tage vor Kursbeginn auf folgendes Konto überweisen :
Name BLZ Kontonr. Yogakurs mit Beginn 25.05. -27.07.2011
* ermässigt sind alle Schüler/StudentenAzubis/ Rentner/alleinerziehende
Mütter/Väter/ Sozialempfänger und Arbeitslose.
Allgemeine Infos:
Matten, Kissen und Decken sind in ausreichender Anzahl vorhanden.
Bitte bequeme Kleidung mitbringen und vor dem Yoga nichts
schweres essen. Bitten immer 10-15 Minuten vor Beginn da sein!
Die Kurse finden ab einer Mindest-Teilnehmerzahl von 4 Personen statt.
Sollte der Kurs wider Erwarten nicht stattfinden können, wird ein
Ersatztermin angeboten oder steht eine Rückerstattung der von Ihnen/Dir
gezahlten Gebühr an.
Dieser Kurs ist mit allen gesetzlichen Krankenkassen nach §20 SGB
abzurechnen. Nach Beendigung des Kurses und erfolgreicher Teilnahme
(80%ige Anwesenheitspflicht von den Krankenkassen ist Pflicht) bekommt
man eine Teilnahmebescheinigung. Diese kann dann nach Kursende bei der
Krankenkasse eingereicht werden und man bekommt je nach gesetzlicher
Krankenkasse zwischen 60-100% zurück erstattet.
Für Fragen stehe ich Ihnen/Dir gerne auch telefonisch zur Verfügung:
0711 34 22 87 73 oder per Mail.
Wir freuen uns auf Sie/Dich und verbleiben spätestens bis zum
Kursbeginn mit
herzlichen Grüssen
Corinne Anandaprema Trotzkowski
( Zentrumsleitung)
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Die Kurse finden in den Räumen von Yoga Vidya Stuttgart statt. Die
Teilnehmer werden gemäß der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen
ausgewählt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Kursteilnahme erfolgt
nur nach erfolgter Zahlung der Kursgebühren.
Anmeldungen erbitten wir grundsätzlich schriftlich. Per Post, E-Mail
oder Fax. Ein Kursplatz gilt im Einvernehmen von Kursplatzbewerber und
Veranstalter erst als bestätigt wenn:
Yoga Vidya Stuttgart eine schriftliche und verbindliche Anmeldung
vorliegt. Per E-Mail gesendete Anmeldungen sind auch ohne Unterschrift
des Teilnehmers verbindlich, oder per Telefon, und sobald die
Bestätigung der Anmeldung in schriftlicher Form zugesendet worden ist.
Per E-Mail gesendete Anmeldebestätigungen sind auch ohne Unterschrift
des Veranstalters verbindlich.
Mit der Bestätigung des Kursplatzes wird die Kursgebühr fällig. Sagt
ein Teilnehmer seine Teilnahme an einem Kurs nach dieser Bestätigung ab, so
berechnet Yoga Vidya Stuttgart unabhängig vom Grund der Absage eine
Kursbereitstellungsgebühr in folgender Höhe:
- 3-4 Tage vor Kursbeginn 20 % der Gebühr
- 2 Tage vor Kursbeginn 40% der Gebühr
- 1 Tag vor Kursbeginn: 60 % der Gebühr
Bei Absage nach Kursbeginn oder Nichterscheinen ist die volle
Kursgebühr fällig.
Nach bestätigter Teilnahme und folgender Absage durch den Teilnehmer
sind noch nicht gezahlte Kursgebühren im oben beschriebenen Umfang
fällig. Bei Krankheit mit vorliegendem Attest wird nach gemeinsamer
Absprache entschieden.
Die Kurse finden ab einer Mindest-Teilnehmerzahl von 04 Personen statt.
Sollte der Kurs wider Erwarten nicht stattfinden können, bieten wir
einen Ersatztermin oder eine Rückerstattung der von Ihnen gezahlten
Gebühr an.
Der Kunde/Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr am Angebot teil. Es liegt
in seinem eigenen Interesse seine Gesundheitsfähigkeit überprüfen zu
lassen.
Ich habe die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Yoga Vidya Stuttgart
gelesen und erkläre mich damit einverstanden.
3. Radha schrieb:
Hallo Robert,
Sukadev sagte, dass wir mit solchen Teilnehmern nicht lange diskutieren soll, denn wenn es zum Streit kommen sollten, dann ist das mehr Energie- und Geldverlust, als auf diesen Betrag zu verzichten. Ich hatte auch einen Fall, sie war schon lange Schülerin bei mir, dann wurde sie mitten in einem Kurs krank und verlangte 70% der Kosten zurück. Ich habe runter gehandelt auf 30%, habe ihr es dann erstattet, weil ihr keine Argumente interessierten und dann viel mir Sukadev´s Bemerkung ein, sie muss dann ihr Karma selbst abbauen.
Om Shanti Radha
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Antworten
Om Om Om,
herzlichen Dank für Eure Informationen zu dem Thema. Die juristischen Dinge finde ich sehr gut dargestellt.
Rechtsanwälte neigen dazu, uns zu ermutigen, das Geld einzuklagen - ist ja auch deren Geschäft und gutes Recht.
Meine Erfahrung im Yoga Center Aachen ist, dass es sich meistens relatviert, wenn ich das persönliche Gespräch suche und dann entscheide wie es weiter geht. Vom Rechtsweg würde ich wegen der normalerweile geringen Streitwerte abraten und mich mehr darauf konzentrieren, neue Teilnehmer vom Yoga Weg zu überzeugen. Es bindet einfach zu viel Energie und erzeugt Vrittis.
Daher versuche auch in den seltenen Fällen, wo es Uneinigkeit über die Leistung/Bezahlung gibt, zu verhandeln und ansonsten dem Ratschlag von Sukadev (s.o) zu folgen.
Bezüglich der AGB und §20 Prävention habe ich noch eine Anmerkung:
Ich würde nur schreiben, dass eine Kostenerstattung bei den meisten gesetzlichen Krankenkassen möglich ist und dass die Teilnehmer sich diesbezüglich bei Ihrem Kostenträger informieren sollen.
So habt Ihr keine Erstattungsverpflichtung, falls ein Kostenträger nicht erstattet (bei uns z.B. die "Vereinigte IKK").
Herzliche Grüße und Om Shanti
Gudakesha
Ihr Lieben!
Hier noch ein Nachtrag.
Meine befreundete Anwältin bemerke noch zum Thema AGB's, das dies kein Teufelszeug wäre und Vertragsrecht (also AGB's) in vielen Teilen des Rechts den gesetzlichen Bestimmungen vorgehen.
Wieviele von Euch haben sich noch nicht über Kursteilnehmer geärgert, die sich angemeldet haben und dann nicht zum Kurs erschienen sind?!
Bisher habe ich das nicht weiter verfolgt, werde mir aber künftig an den AGB's von Anandaprema ein Beispiel nehmen.
Euch eine schöne Zeit möglichst ohne Probleme mit den Anmeldungen!
Liebe Grüße,
Robert
ihr Lieben!
Ich habe noch eine befreundete Rechtsanwältin befragt:
Wie sich aus dem Gesetzestext ergibt, fallen die Yogakurse wohl doch nicht unter das Fernabsatzgesetz.
nach §312b Abs. 3 Nr. 6 BGB (siehe unten)
§ 312b Fernabsatzverträge
(1) Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt. Finanzdienstleistungen im Sinne des Satzes 1 sind Bankdienstleistungen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung, Versicherung, Altersversorgung von Einzelpersonen, Geldanlage oder Zahlung.
(2) Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste.
(3) Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge
1. über Fernunterricht (§ 1 des Fernunterrichtsschutzgesetzes),
2. über die Teilzeitnutzung von Wohngebäuden, langfristige Urlaubsprodukte sowie auf Vermittlungsverträge oder Tauschsystemverträge (§§ 481 bis 481b),
3. über Versicherungen sowie deren Vermittlung,
4. über die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Begründung, Veräußerung und Aufhebung von dinglichen Rechten an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie über die Errichtung von Bauwerken,
5. über die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs, die am Wohnsitz, am Aufenthaltsort oder am Arbeitsplatz eines Verbrauchers von Unternehmern im Rahmen häufiger und regelmäßiger Fahrten geliefert werden,
6. über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen,
7. die geschlossen werden
a) unter Verwendung von Warenautomaten oder automatisierten Geschäftsräumen oder
b) mit Betreibern von Telekommunikationsmitteln auf Grund der Benutzung von öffentlichen Fernsprechern, soweit sie deren Benutzung zum Gegenstand haben.
(4) Bei Vertragsverhältnissen, die eine erstmalige Vereinbarung mit daran anschließenden aufeinander folgenden Vorgängen oder eine daran anschließende Reihe getrennter, in einem zeitlichen Zusammenhang stehender Vorgänge der gleichen Art umfassen, finden die Vorschriften über Fernabsatzverträge nur Anwendung auf die erste Vereinbarung. Wenn derartige Vorgänge ohne eine solche Vereinbarung aufeinander folgen, gelten die Vorschriften über Informationspflichten des Unternehmers nur für den ersten Vorgang. Findet jedoch länger als ein Jahr kein Vorgang der gleichen Art mehr statt, so gilt der nächste Vorgang als der erste Vorgang einer neuen Reihe im Sinne von Satz 2.
(5) Weitergehende Vorschriften zum Schutz des Verbrauchers bleiben unberührt.
Passt: Du hast Dich bei Vertragsschluss verpflichtet, die Yoga-Stunden zu 10 x 90 Min wöchentlich ab Mo. 9.5.2011 um 18 Uhr jeweils Montags abzuhalten.
Damit bist Du meiner Meinung nach aus dem Fernabsatzbereich raus.
Auf diese Vorschrift könnt ihr euch berufen, natürlich ohne Gewähr ;-)
Man muss sich ja auch nicht alles gefallen lassen!
Liebe Grüße,
Robert