Namaste´

ich plane mich als Kinderyogalehrerin selstständig zu machen, wenn ich die Ausbildung beendet habe.
Da ich einen großen Raum in meinem Haus zur Verfügung habe, bietet es sich für mich prima an die Kinder bei mir zu unterrichten. In dem Raum (bisher mein Yoga- und Malatelier) haben locker 6-7 Kinder Platz inkl. Kuschelecke und Schrank für Spiele ect.
Gibt es da gesetzliche Vorschriften, wenn man Kinder in den eigenen vier Wänden unterrichtet. Ich denke da so an Fluchttür usw.
Wo kann ich das nachlesen? Und wo gibt es einen Leitfaden: Wie mache ich mich selbständig als Yogalehrer?

Lichtvolle Grüße

Fee

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Antworten

  • Danke Dir Kiri,

    ich habe nun auch in einer "Yoga aktuell", die schon 2 Jahre alt ist, so einiges über den Weg zur Selbständigkeit gefunden. Dort steht ganz genau, wie ich da verfahren muss :-)

    Lichtvolle Grüße

    Fee

  • Hallo Fee,
    Ich bin dabei mich selbständig zu machen! Und seit Okt.2012 Kundalini - Kinder - Yoga -lehrerin.
    Privat die Kinder zu Unterrichten bei dieser Gruppengröße ist nicht mit Räumlichen Richtlinien
    verbunden. Es gibt jedoch Richtlinie bei öffentlichen Unterricht. Du kannst dich im Internet darüber
    genau informieren oder in deiner zuständigen Behörde. Du selbst musst dich mit deinem Gewerbe
    anmelden und es für das Finanzamt nachweisen können.Ich biete es in Bildungseinrichtungen an.
    Und werde später private Räume dazu ausstatten lassen.Privat kommt dann später auf mich zu....

    viel Spaß wünsche ich dir!
    Namaste Kiri

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