„Wann verfällt schlechtes Karma?“ Also wenn Du etwas Schlechtes getan hast und es wird etwas Schlechtes vielleicht kommen, wann verfällt das? Antwort: „Schlechtes Karma verfällt nie.“ Karma muss ausgearbeitet werden. Und was nicht in diesem Leben ausgearbeitet wird, das wird im nächsten Leben ausgearbeitet.
Du kannst aber auch etwas tun, um das Karma auszuarbeiten. Wenn Du eine Handlung gemacht hast, von der Du weißt, dass sie nicht richtig war, dann kannst Du vom Herzen her bereuen. Du kannst Deine Schuld zugeben. Du könntest Dich stellen. Du könntest um Entschuldigung bitten. Du könntest anbieten, den Schaden wieder gut zu machen.
Und wenn das nicht möglich ist gegenüber dem Menschen, dem Du Übles getan hast, dann könntest Du schauen, ob es andere Menschen gibt, die in einer Situation sind wie der Mensch, in die Du ihn gebracht hast. Und helfe diesen Menschen, hilf diesem Menschen. Engagiere Dich in gemeinnützigen Organisationen, die sich um solche Menschen kümmern.
Dann verfällt Karma nicht, aber Du arbeitest dieses Karma aus und dann muss es nicht mehr auf Dich zukommen. Wenn Du die Lernlektion gelernt hast und den Schaden gutgemacht hast, ist das Karma ausgearbeitet. Dann musst Du es nicht mehr erfahren.
Ähnlich auch, wenn Du merkst, dass eine Pechsträhne und schlechtes Karma beginnt. Dann wäre es klug, Akte der Nächstenliebe zu machen. Ich habe mal in einem Vortrag von einem buddhistischen Mönch gehört, wenn Dir jemand etwas stiehlt oder Du entdeckst eine Betrugsserie, dann gib ganz schnell viel Geld als Spende. Wenn es in Deinem Karma ist, dass Du jetzt Geld verlierst, dann wäre es klug, zügig Geld freiwillig abzugeben. Und wenn Du merkst, dass Dich jemand ausnutzt, dann wäre es klug, zügig Menschen freiwillig zu geben.
In diesem Sinne: „Wann verfällt schlechtes Karma? Nie, aber Du kannst es bewusst ausgleichen.“ Alle Informationen über Karma auf unseren Internetseiten www.yoga-vidya.de/karma.
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