Hinweis auf rechtliche Probleme bei der Yogatherapie

OM namah shivaya.

Es fällt hier im Forum und auch anderswo des öfteren auf, dass mit potentiell juristischen Problemen im therapeutischen Bereich, sprich eventuellen Rechtsverstößen durch möglicherweise illegale Behandlungen seitens Yogalehrern im Zusammenhang mit Yogaunterricht, anscheinend zu sorglos umgegangen wird. Im Eingangsbeitrag zum gleichnahmigen Portal wird Yogatherapie definiert als "die Anwendung der klassischen Yoga-Techniken auf konkrete Beschwerden". Vergessen wird dabei anscheinend der wichtige Hinweis, dass ein Tätigwerden in dieser Hinsicht einer konkreten rechtlichen Erlaubnis bedarf. Insoweit reicht eine "Ausbildung" als Yogatherapeut nicht, um die notwendige Kompetenz und Erlaubnis zu erlangen. Ein Yogatherapeut ist nicht mehr und nicht weniger als ein normaler Yogalehrer, ausschließlich befugt im präventiven, nicht im heilkundlichen Bereich tätig zu werden.

Schon das Lindern von Leiden ohne eine Heilpraktikerzulassung ist ein Verstoß gegen § 1 des Heilpraktikergesetzes und kann dementsprechend geahndet werden. Sicher werden sich die einen oder anderen sagen, wo kein Kläger, da kein Richter. Doch erstens ist das nicht im Sinn der Yogaschüler ohne entsprechend abgesegnete Kompetenz an diesen "herumzudoktern" und zweitens besteht immer das Risiko, dass es eines Tages durch eine unzufriedene Person doch zu empfindlichen Konsequenzen kommen kann...


Juristisches Hintergrundwissen: Heilpraktikergesetz (Auszug)

Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Bestallung (Heilpraktikergesetz)

Vom 17.2.1939 (RGBl. I S. 251), geändert durch Art. 53 des EGStGB vom 2.3.1974 (BGBl. I S. 469).
(Auszüge)

§ 1
(1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis.
(2) Ausübung der Heilkunde im Sinne des Gesetzes ist jede berufsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.
(3) Wer die Heilkunde bisher berufsmäßig ausgeübt hat und weiterhin ausüben will, erhält die Erlaubnis nach Maßgabe der Durchführungsbestimmungen: er führt die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker".

[...]

§ 5
Wer, ohne zur Ausübung des ärztlichen Berufes berechtigt zu sein und ohne eine Erlaubnis nach § 1 zu besitzen, die Heilkunde ausübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

[...]


Allen ein gesundes Leben
OM SHANTIH
Detlef

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  • Lieber Detlef,

    vielen Dank nochmals für deine Ausführungen, das hat mir sehr weitergeholfen und ich werde das nun auch so machen, wie von dir vorgeschlagen.
    Vielen Dank!

    Om Shantih
    Hanna
  • Om namah shivaya liebe Hanna,

    klingt schon recht gut, was Du da geschrieben hast.

    Wegen der Möglichkeit von Missverständnissen würde ich den folgenden Absatz allerdings herauslassen, bzw. etwas umformulieren:
    "Yogatherapie ist die wissenschaftlich fundierte, vollkommen nebenwirkungsfreie Anwendung von Yogatechniken & mehr zur gezielten Vorbeugung, (Linderung und Heilung – obliegt ausschließlich Therapeuten mit medizinischem Grundberuf!) von Krankheiten."
    Und zwar aus folgenden Gründen: "Wissenschaftlich fundiert" impliziert beim Leser grds.das Vorhandensein eines allgemeinen Anerkenntnisses nach westlich wissenschaftlichem Muster, welches bislang nur in untergeordnetem Ausmaß der Fall ist, zwar durch umfangreiche Forschungsarbeiten in Ausweitung befindlich, doch nach wie vor in den "Kinderschuhen" steckend, da man sich schulwissenschaftlich immer noch weitgehend dagegen sträubt den Yoga als allgemein selbstständige Therapieform anzuerkennen. Bislang beschränkt sich die "Anerkennung" auf eine unterstützende therapeutische Anwendung in einigen bestimmten gesundheitlichen Problemkonstellationen.
    Bei unsachgemäßer Ausführung ist Yoga, ob nun als Therapie oder in der "Normalversion" durchaus nicht immer "nebenwirkungsfrei", sondern kann durchaus unterschiedlichste gesundheitliche Risiken beinhalten. Solche Beschreibungen beinhalten immer ein unnötiges Risiko von Missverständnissen.

    Formulierungsvorschlag: "Bei der Yogatherapie handelt es sich um die Anwendung von Jahrtausende alten Yoga-Techniken und/oder darauf basierenden Fortentwicklungen derselben zur gezielten Vorbeugung gesundheitlicher Probleme und vor allem zur allgemeinen Stärkung der Selbstheilungskräfte von Körper und Geist."

    Alles zur juristischen Absicherung Notwendige hast Du schon selbst im dann folgenden Absatz ausformuliert, wobei der wichtigste Teil darin besteht schlicht festszustellen, dass durch Dein Tätigwerden kein Arztbesuch ersetzt werden kann und soll...


    Viel Erfolg
    wünscht
    Detlef

    OM shantih
  • Om Shanti,

    ich habe mich auch gerade mit dem Thema auseinandergesetzt... ist schon etwas kniffelig... die richtigen Worte zu finden. Ich will ja auch tatsächlich nur präventiv beisteuern, aber das eben auch schon gerne...

    Wollte jetzt folgende Sätze in meine zukünftigen Flyer eingefügen..., hoffe das ist dann richtig so???? Könnt ihr mal kucken?

    Yogatherapie ist die wissenschaftlich fundierte, vollkommen nebenwirkungsfreie Anwendung von Yogatechniken & mehr zur gezielten Vorbeugung, (Linderung und Heilung – obliegt ausschließlich Therapeuten mit medizinischem Grundberuf!) von Krankheiten.

    Meine yogatherapeutische Arbeit versteht sich als reine Prävention, Beratung, Unterstützung und Begleitung, sie gibt keine Heilversprechen und ersetzt keinen Arzt, Heilpraktiker oder Psychotherapeuten und ist somit auch keine therapeutische Tätigkeit im Sinne einer Kranken-/Krankheits- bzw. Heilbehandlung.

    Bei welchen Beschwerdebildern kann Yogatherapie die Selbstheilungskräfte von Körper und Geist anregen? ... hier folgt eine Aufzählung......

    Wie kann Yogatherapie angewendet werden?

    spezifischer, präventiver Gruppenunterricht, zur allgemeinen Stärkung der Selbstheilungskräfte

    Hatha Yoga – nach Themen, z.B. Yoga bei Kopfschmerzen & Migräne, Yoga Rücken/Schulter/Nacken, Yoga bei Burnout, Yoga in den Wechseljahren usw.
    Stundeninhalt: Entspannungstechniken, Atemübungen, Körperübungen (Asanas) – abgestimmt auf das jeweilige Thema

    Yogatherapie-Gespräch/Einzelunterricht zur allgemeinen Stärkung der Selbstheilungskräfte von Körper & Geist

    Erstgespräch
    speziell ausgearbeiteter, bedürfnisorientierter Beratungsvorschlag und Übungsreihe
    gemeinsames Einüben der individuellen yogatherapeutischen Übungsreihe
    selbständiges Üben und Umsetzen
    Folgetreffen: Feedback, Anpassung und evtl. Erweiterung der Vorschläge und Übungsreihe

    Dies würde ich mir auch vorher so noch unterschreiben lassen... wäre das o.k. so???

    Über Feedback würde ich mich freuen. Vielen Dank. Om Shanti
    Hanna
  • In Anlehnung an das per link angegebene Urteil des BVerfG könnte man folgende Grundsätze aufstellen, nach denen ein rechtlich mit hoher Wahrscheinlichkeit unbedenkliches Verhalten praktiziert werden könnte:
    http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20040302_1b...
    Hinweis: Das Urteil ist nicht auf beliebige, ähnlich gelagerte Sachverhalte übertragbar, da es sich nicht um ein Grundsatzurteil handelt. Dennoch lassen sich daraus bestimmte Grundverhaltensweisen ableiten, nach denen eine Tätigkeit ohne Heilpraktikerzulassung in einem bestimmten Umfang rechtlich erlaubt sein müsste. (Dafür kann ich angesichts der teilweisen Uneinheitlichkeit deutscher Rechtsprechung jedoch keine Garantie übernehmen, sondern bestenfalls Wahrscheinlichkeiten vermuten.)

    1. Keine Heil- oder Linderungsversprechen machen oder indirekt einen solchen Eindruck erwecken.
    2. Keine Diagnosen über spezielle Krankheitsbilder stellen, am besten gar keine Angaben dazu machen.
    3. Keine speziellen Krankheitsbilder (Krankheiten) behandeln, also nicht die Yogaübungen auf bestimmte Krankheiten ausrichten und auch gegenüber Yogaschülern nicht den Eindruck erwecken dies tun zu wollen, sondern in Bezug auf die eigenen Handlungen immer und ausschließlich auf eine ganz allgemeine Stärkung der Selbstheilungskräfte von Körper und Geist abstellen.
    Die rechtlichen Risiken zu 1.-3. ergeben sich aus den Ordnungsziffern 13-18 des Urteils (siehe dort). Das rechtliche Risiko sinkt, je mehr auf die (spi)rituellen Kräfte des Yoga zurückgegriffen wird und man sich mit seiner Tätigkeit von der eines Heilpraktikers oder Arztes entfernt, so dass es sich nicht mehr um einen Ersatz letztgenannter handelt, sondern um einen "dritten Weg".

    4. Immer den Hinweis erteilen und sich schriftlich bestätigen lassen, dass das eigene Vorgehen auf keinen Fall eine Konsultation eines Arztes oder anderen Fachspezialisten ersetzen kann und soll.
    Zitat aus dem Urteil:"Es muss gewährleistet sein, dass der Beschwerdeführer die Kranken zu Beginn des Besuchs ausdrücklich darauf hinweist, dass er eine ärztliche Behandlung nicht ersetzt. Das kann etwa durch einen gut sichtbaren Hinweis in seinen Räumen oder durch entsprechende Merkblätter, die zur Unterschrift vorgelegt werden, geschehen."

    Allen weiterhin viel Freude am Yoga
    Detlef


  • boulderkitchen schrieb:

    om shanti

    hmmm, interessanter beitrag, den du da gepostet hast.
    ich selbst bin kurz davor meine yogatherapie-ausbildung zu beginnen und freu mich auch schon drauf.

    ja,soweit mir bekannt ist darf tatsächlich nur ein heilpraktiker oder arzt 'heilen'.

    ich dachte jedoch, dass der 'titel' yogatherapeut rechtlich abgesegnet ist (hat sich da yoga vidya nicht auch stark dafür eingesetzt?)

    ich arbeite nun schon seit vielen jahren als gesundheits- und krankenpfleger.(heilhilfsberuf)
    auch hier wird mir eine therapeutische arbeit zugeschrieben...


    soweit mir bekannt ist, ist der entscheidende faktor, dem teilnehmer / patienten nicht zu erzählen man wäre heilend tätig.
    daher vielleicht auch die unterscheidung heilend tätig sein / therapeutisch tätig sein...

    wikipedia --> therapie
    hier findet sich leider auch nix eindeutiges...

    ..."Die Therapie (griechisch θεραπεία therapeia „das Dienen, die Bedienung, die Dienstleistung, die Pflege der Kranken“)"..."Ziel des Therapeuten ist die Ermöglichung oder Beschleunigung einer Heilung"

     

     

    für fachliche auskunft wäre auch ich dankbar, da ich auch die problematik sehe vor lauter 'positivem denken' die reale möglichkeit des verklagt werdens ausser acht zu lassen.

    stay positiv!

    und beste grüsse einstweilen

    bk


    Der Begriff Therapeut allein ist rechtlich nicht geschützt, lediglich einige Berufe, die eine besondere Ausbildung voraussetzen wie Physiotherapeut, Psychotherapeut oder psychologischer Psychotherapeut beispielsweise sind geschützt und bedürfen zu deren Führung der Erfüllung der dafür notwendigen rechtlichen Voraussetzungen. Yoagtherapeut ist nach meinem derzeitigen Kenntnisstand insoweit kein rechtlich geschützter Begriff.

    Natürlich ist es ein kleiner rechtlicher Kniff niemals das Wort Heilung bei einer derartigen Tätigkeit zu verwenden, sondern nach außen betont präventiv tätig zu sein. Doch beinhaltet das im Falle einer doch auf eine Erkrankung oder ein Leiden bezogenene Tätigkeit, wozu es faktisch häufig kommt, wenn jemand fragt, was man bei diesem oder jenem Problem so machen kann, zwei "Knackpunkte". Erstens ist es unehrlich und damit nicht yogisch in einem solchen Fall einem Yogaschüler gegenüber noch von Prävention zu sprechen und/oder einen Versuch auf das Leiden einzuwirken abzustreiten. Wer so handelt oder dazu anleitet kann somit kein echter Yogalehrer sein, da er sich nicht an yogische Lebensregeln hält. Darüber hinaus kommt es in einem juristischen Streitfall nicht allein darauf an, was Du irgendwem erzählt, sondern was du faktisch getan hast. Weist man Dir eine faktisch unerlaubte Ausübung der Heilkunde nach, hast Du ein in meinem Eingangsbeitrag beschriebenes Problem. Übt jemand also eine Tätigkeit aus, die die Erkennung einer Erkrankung oder eines Leidens bzw. dessen Milderung oder Heilung, bzw. den Versuch dazu faktisch erkennen lässt, so geht man von einem Gesetzesverstoß, wie beschrieben aus. Es genügt nicht zu behaupten man sei ja nur präventiv tätig gewesen, wenn sich eine eindeutigen Einflussnahme auf ein Leiden oder eine Erkrankung feststellen lässt. In dem Fall ist es auch unerheblich gegenüber der behandelten Person nicht von Heilung gesprochen zu haben. Aus diesen Ausführungen wirst Du unschwer erkennen können, dass auch eine von Dir erwähnte "Ermöglichung oder Beschleunigung einer Heilung" darunter fallen kann und dann nicht erlaubt wäre.

    Wie schon gesagt, wo kein Kläger ist, da ist kein Richter. Aber die Probleme beginnen meist in dem Augenblick wo ein Konkurrent, von denen unsinniger Weise unkontrolliert immer mehr "erzeugt" werden, sich benachteiligt fühlt, oder ein(e) Yogaschüler(in) bzw. Klient(in) unzufrieden mit der "Behandlung" ist und solche Tätigkeiten "öffentlich" werden. Auf den Begriff Patient habe ich deshalb bewusst verzichtet, da man solche als Yogatherapeut nicht haben darf. Patient bedeutet übersetzt "Leidender"... Zu Leiden und deren Behandlung s.o. .

    Weiterhin viel Freude am Yoga
    OM Shantih
    Detlef
  • om shanti

    hmmm, interessanter beitrag, den du da gepostet hast.
    ich selbst bin kurz davor meine yogatherapie-ausbildung zu beginnen und freu mich auch schon drauf.

    ja,soweit mir bekannt ist darf tatsächlich nur ein heilpraktiker oder arzt 'heilen'.

    ich dachte jedoch, dass der 'titel' yogatherapeut rechtlich abgesegnet ist (hat sich da yoga vidya nicht auch stark dafür eingesetzt?)

    ich arbeite nun schon seit vielen jahren als gesundheits- und krankenpfleger.(heilhilfsberuf)
    auch hier wird mir eine therapeutische arbeit zugeschrieben...


    soweit mir bekannt ist, ist der entscheidende faktor, dem teilnehmer / patienten nicht zu erzählen man wäre heilend tätig.
    daher vielleicht auch die unterscheidung heilend tätig sein / therapeutisch tätig sein...

    wikipedia --> therapie
    hier findet sich leider auch nix eindeutiges...

    ..."Die Therapie (griechisch θεραπεία therapeia „das Dienen, die Bedienung, die Dienstleistung, die Pflege der Kranken“)"..."Ziel des Therapeuten ist die Ermöglichung oder Beschleunigung einer Heilung"

     

     

    für fachliche auskunft wäre auch ich dankbar, da ich auch die problematik sehe vor lauter 'positivem denken' die reale möglichkeit des verklagt werdens ausser acht zu lassen.

    stay positiv!

    und beste grüsse einstweilen

    bk

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