Lieber Sukadev,
ich sehe die Auslegung des Artikel 4 (1) GG durch den Richter als sehr problematisch an und denke, dass wir uns hier vornehmlich um Klarstellung und Korrektur bemühen müssen.
Der Artikel 4 (1) Grundgesetzt besagt:
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
Aus <https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_4.html>
Dieser Artikel umfasst mit Freiheit des Glaubens, Gewissens und des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sehr viel. Eine Einschränkung, dass ein gewisses Maß an Intoleranz dazugehöre, ist aus dem Artikel nicht herauszulesen und ist auch nicht im Sinne eines friedlichen und harmonischen Zusammenlebens in unserer Gesellschaft.
Denn im Grunde ist ja dieses Merkmal der Intoleranz, das in den alten Religionen und Bekenntnissen übelicherweise anzutreffen ist, dasjenige, was die Ursache der vielen negativen Erscheinungen in diesen Gemeinschaften (man denke an Ausgrenzung, Diskriminierung und anderen Konflikten mit unserer demokratischen Ordnung, die sich daraus ergeben) ist.
Im Grunde ist das, was bei Yoga Vidya gelebt wird, eine Meta-Religion ein Meta weltanschauliches Bekenntnis, eine Weiterentwicklung dessen, was möglicherweise noch von vielen in Deutschland als Standard für Religionen und weltanschauliche Bekenntnisse angesehen wird. Doch warum sollten gerade diejenigen, deren Grundkonstruktion wegen dieser Intoleranz zu vielen Skandalen und Zerwürfnissen mit der Gesellschaft führen, wie bei den Amtskirchen Ausgrenzungen und Missbrauchsfälle etc. oder beim Islam noch größere Ausgrenzung und die terroristischen Tendenzen (unmittelbare Folge der in diesen Glauben hineininterpretierten Intoleranz) besonders geschützt sein und dieses Metabekenntnis bei Yoga Vidya, das sich durch Offenheit und Ablehnung von Intoleranz auszeichnet nicht. Vielleicht können wir dieses Urteil zum Anlass einer breiten Diskussion nehmen, was wir von Religionen und weltanschaulichen Bekenntnissen erwarten sollten und dass wir für zukünftige friedlichere und harmonischere Zeiten als freiheitliche und offene Gesellschaft auch bei Religionen und weltanschaulichen Bekenntnissen eine Weiterentwicklung zu einer Toleranz, wie sie durch Yoga Vidya bereits vorgelebt wird, einfordern müssen.
Im Grunde braucht dieser Richter und noch viele andere Menschen in Deutschland (und natürlich auch darüber hinaus) in diesem Sinne eine Nachhilfe und es wäre schön, wenn du diesen klaren Standpunkt und die Überzeugung kommunizieren könntest, dass nicht Yoga Vidya sich ändern muss zu mehr Intoleranz, sondern alle anderen Erscheinungsformen von Religion und weltanschaulichen Bekenntnis in D (man denke nur an die vielen Fälle wo kirchliche Organisationen, die teilweise vom Staat gefördert werden, nur Mitarbeiter eines bestimmten Glaubens, nämlich den der eigenen Kirche, einstellen, obwohl wir andererseits Antidiskriminierungsgesetze erlassen) sich an Yoga Vidya ein Beispiel zu nehmen haben.
Wo kommen wir da hin, dass von Richtern Intoleranz gefordert wird, wenn die ganze Ausrichtung des GG klar zu Gleichberechtigung und Toleranz weist.
Bitte drehe hier also den Spieß um und fordere von anderen Religionen und weltanschaulichen Bekenntnissen so ein Toleranz ein, wie sie bei Yoga Vidya so schön und mit gutem Grund vorhanden ist. Wenn etwas auf dem Gebiet von Religion und weltanschaulichen Bekenntnissen in D das Maß aller Dinge ist, dann ist es Yoga Vidya. Wenn diese Erkenntnis am Ende ein bisschen durchdringt, was nur gerecht wäre, dann ist etwas Wichtiges erreicht.
Antworten
Om Om OM
Lieber Kashiraja,
vielen Dank für diesen Beitrag. Seit heute ist nun auch ein Statement zum Urteil des BAG Erfurt seitens Yoga Vidyas online.
Om Shanti
Omkara