Hallo liebe Yogis, in unserer Ausbildungsgruppe ist die Frage nach der steuerlichen Absetzbarkeit der Ausbildung aufgetreten. Hat jemand von Euch Erfahrungen ? Konntet Ihr die Ausbildungskosten als Werbungskosten abesetzen oder innerhalb der Sonderausgaben ?? Oder hattet Ihr ggf. Diskussionen mit Eurem Finanzamt ? Vielen herzlichen Dank für Euer feedback ! Om Shanti Christine

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  • OM Shanti Christine, habe mit meinem Steuerberater die Fahrkosten absetzen können. Das Finanzamt ist sehr "starr" mit dem Absetzen von alternativen Ausbildungen . Wir haben zusätzlich mit angefügt, daß ich mich dann auch nach der Ausbildung damit Selbständig mache.Somit habe ich eine super Rückerstattung bekommen.
    Also-einfach versuchen-Yoginn
  • Liebe Maitri,

    ich habe das nun auch versucht und da ich im Personalbereich hauptberuflich tätig bin, konnte ich sogar noch anbringen, dass ich die Ausbildung auch im Sinn von Personalentwicklungsmaßnahmen einsetzen möchte. Mein Finanzamt möchte nun eine Bescheinigung meines Arbeitgebers, dass die Ausbildung aus beruflichen Gründen notwendig ist (die ich natürlich nicht bekommen werde).
    Kann es trotzdem sein, dass das Finanzamt anerkennt, wenn ich mitteile, dass ich auf selbständiger Basis parallel Yoga unterrichten werde? Ich dachte immer, es geht nur, wenn es sich um ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis handelt.
    Vielleicht hab ihr ja noch einen Tipp?

    Würde mich sehr freuen!

    Mira
    • Hallo, liebe Yogis!
      Ich werde durch einen recht fitten Steuerfachmenschen beraten. Die Yogalehrerausbildung wird nach seiner Erfahrung dann vom Finanzamt anerkannt, wenn man haupt- oder nebenerwerblich als Yogalehrer selbständig oder auf Honorarbasis tätig ist und der vom Finanzamt gezahlte Betrag (Ausbildungskosten, Fahrtkosten, Bücher, etc.) innerhalb von maximal 5-7 Jahren als Totalgewinn durch die Einnahmen aus der Tätigkeit mit Yoga erwirtschaftet wurde. Dann sind auch einige andere Kosten zur Ausübung der nebenberuflichen Tätigkeit weiter absetztbar. Manchmal warten Finanzämter zunächst ab, ob es zu diesem "Totalgewinn" kommt und zahlen mit entsprechenden Zinsen. Manchmal zahlen Finanzämter direkt und verlangen, wenn es zu keinem Totelgewinn kommt, die entsprechende Summer zzgl. Zinsen zurück. Es wird wohl geschaut, ob damit evtl. lediglich ein Hobby unterstütz wird oder ob ein haupt- oder nebenerwerbliches Einkommen damit möglich ist.
      Ich hoffe, ich konnte Euch damit etwas weiter helfen.
      Om Shanti und alles Liebe!
      Anandi
  • Hari Om,

    jeder möchte natürlich am liebsten, dass es als neue Berufsausbildung anerkannt und somit unter Sonderausgaben verbucht werden kann inkl. aller damit zusammenhängenden Nebenausgaben (wie Bahnfahrt, Yogabücher etc.). Ist mitunter nicht einfach. Dazu sagte bereits ein Steuerberater zu mir: Naja, Sie können das ja auch aus Spaß gemacht haben. Hängt wohl auch damit zusammen, dass der ausgeübte Beruf in meinem Fall fern von Yoga liegt.

    Heilpraktiker und Physiotherapeuten haben es da, so viel ich weiß, leichter.

    Om Shanti Om
    Lichtvolle Grüße, Devaki
    • Om Namah Shivaya

      Liebe Christine, liebe Maitri,

      das ist interessant, nicht wahr? Es kann wirklich sehr verschieden ausgehen. Immer gut, Musterfälle zu haben, dabei sind die Leute vom Finanzamt ja sehr nett, ich kann mich an gar keinen unfreundlichen Beamten dort erinnern.

      Vielen Dank an Euch beide! Liebe Maitri, immer wenn ich Dich (und Dein wundervolles Haar!!) auf dem Foto in der Community sehe, muss ich an Yoga-Vidya Westerwald denken, Deine 'VY-Heimat'. Bald werde ich viel Zeit haben und kann mir die Idylle endlich auch einmal anschauen.

      Om Shanti Om
      Viel Freude für diesen Tag, Devaki
  • Liebe Devaki,
    auch Dir ein herzliches Dankeschön für Dein feedback.
    Schau Dir mal den Beitrag von Maitri an. Sie konnte es unter den Werbungskosten absetzen.
    Om Shanti,
    Lieben Gruß
    Christine
  • Hallo liebe Christine,

    ja, ich habe die Yogalehrer-Ausbildung letztes Jahr als Werbungskosten absetzen können, inklusive der Bücher. Es kamen zwar ein paar Rückfragen von meinem Finanzamt, z. B. ob ich es für meinen Hauptberuf brauche (war bei mir nicht der Fall), oder ab wann und wo ich denn gedenke, Yoga zu unterrichten usw... Habe ich alles wahrheitsgemäß beantwortet und letztendlich wurde es anerkannt. :-)

    Om Shanti
    Maitri
    • Liebe Maitri,
      vielen Dank Dir für Dein feedback !
      Om Shanti
      Christine
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