Hallo,
ich habe hier mal eine ganz pragmatische Frage...:
Ich habe die Yogalehrer-Ausbildung abgeschlossen und werde ab jetzt in einem Yoga Vidya Zentrum offene Stunden und auch Kurse geben. Mit dem Zentrumsleiter habe ich abgemacht, dass ich als Lohn einen Anteil der Einnahmen der Stunde bekomme, sprich pro Schüler bezahlt werde.
Ich soll ihm dann immer eine Rechnung stellen, auf der muss auch eine Steuernummer stehen.
So, nun zu meinen Rahmenbedingungen:
Student, BAföG Bezug, evtl einen weiteren Minijob mit Einnahmen unter 400€ monatlich.
Beim Finanzamt konnte mir bei meiner ersten Anfrage nicht so wirklich weiter geholfen werden, da die Einnahmen ja nicht so richtig vorauszusagen sind...
Wer kennt sich aus? Muss ich das als freiberufliche Einnahmen angeben? Wo? Bisher habe ich auch noch keine Steuererklärung machen müssen. Wird das jetzt fällig? Was hat es mit der Übungsleiterpauschale auf sich? Wie sieht die einfache Lösung aus?
Ich freue mich sehr über Leute die mir hier Licht ins Dunkel bringen können...!
Alles Liebe, om Shanti!! Danni
Antworten
Hallo,
die Steuernummer beommt man vom Finanzamt, wenn man angibt, eine freiberufliche Tätigkeit ausführen zu wollen. Geht problemlos per Anruf.
Wenn der Umsatz 16.000 Euro im Jahr nicht überschreitet, ist es fürs Finanzamt auch ganz einfach. Einnahmen und Ausgaben werden einfach bei der Steuererklärung angegeben.
Übungsleiterpauschale: max 750 Euro / Monat bzw. 2400 Euro im Jahr bei einem gemeinnützigen Verein sind steuerfrei.
Alles soweit recht einfach, wenn man einmal durchgeblickt hat.
Achtung wenn man mehr als 400 Euro im Monat verdient, dann will die Rentenversicherung mitverdienen, weil Yogalehrer auch Lehrer sind, und somit rentenversicherungspflichtig. Kann böse Nachzahlungen geben!!!!!
Viel Erfolg
om Shanti
Yogini77