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Antworten
Hallo,
ich habe kürzlich erst mein Studio errichtet. Ich hatte was meine Örtlichkeiten anbelangt großes Glück. Mein Vormieter hatte in den Räumlichkeiten ein Dojo. Dadurch dass er sich vergrößern wollte, kam mir dies gerade recht. Ich habe genügend Platz bis maximal 20 Personen unter zu bringen. Allerdings halte ich meine Kurse realtiv klein, nie mehr als 10 Personen lasse ich pro Kurs zu, da es sonst meiner Erfahrung nach zu Problemen in der Konzentration kommt und v.a. kann ich dann besser auf meine Schüler eingehen. Eine Wohnung zu mieten, halte ich für schwierig, da zumeist ja auch die Isolierung eine große Rolle spielt. Vielleicht hast du ja Glück und findest schöne Räumlichkeiten.
Ich habe zudem noch eine Freundin mit ins Boot genommen. Das läuft gerade erst an. Sie ist Shiatsu Lehrerin und wird in naher Zukunft noch einen kleinen Raum für sich in Anspruch nehmen. Meine Räumlichkeiten bestehen aus der kleinen Halle, einer kleinen Umkleide (Männlein und Weiblein getrennt), leider keine Duschmöglichkeit, dafür aber noch den Raum, in dem meine Freundin unterkommen wird und ein kleines Büro. Das reicht an und für sich!
Als Werbung haben wir uns Flyer bedrucken lassen. Lassen sie dann in Arztpraxen auslegen, an Universitäten, in Cafes etc., oder man geht auf die Straße und verteilt sie. Zudem habe ich mir gerade ein Eingangsschild anfertigen lassen für die Aussenwand, so dass es schon richtig professionel ausschaut, wie beim Arzt :).
Danke miramuun, ein sehr schöner und hilfreicher Beitrag.
Om shanti,
râmanî
Bitte nicht zweierlei Sachen verwechseln. Ja. Yogalehrer sind Selbstständig bzw. Freiberufler, wenn sie nur unterrichten. Es wird keine Gewerbeanmeldung benötigt. Für Übungsleiter gibt es andere Bestimmungen und es gelten steuerliche Sonderregelungen. Mohandas hat aber schon Gewerbe angemeldet, da ist die Sachlage eine ganz andere. Es kommt immer auf den Einzelfall und den jeweiligen Umfang der Ausübung an.
Grundsätzlich ist einzig die Entscheidung des Finanzamt am jeweiligen Ort bindend. Wenn das Finanzamt z.B. befindet, dass eine Gewinnabsicht beim Yoga-unterrichten besteht, wovon beim Expandieren auf 10 Leute und mehr und eigenen Räumen evtl. ausgegangen wird, ist man sehr schnell als Gewerbetreibender eingestuft. Allgemeingültige Aussagen nutzen hier wenig. Das Finanzamt ist i.A. immer dafür da, diese Zuordnung und Steuern festzusetzen und einzutreiben, wo es nur geht. Was Finanzämter festlegen sollte man einhalten, es sei denn, man hat genug Zeit und Geld für Auseinandersetzungen übrig. Allerdings, gefallen lassen muss man sich auch nicht alles (Ist nur ein Tipp)
Gewerbe: Mietet man eigens Wohnraum für Unterricht an braucht man immer eine Genehmigung des Vermieters.Ob dort Yoga-Unterricht gegeben werden kann, entscheidet der Vermieter und Bestimmungen. Da bei 10 Leuten und mehr eine normale (Ab)Nutzung von Mieträumen nicht mehr gegeben ist, wird der Vermieter es als gewerblich genutzte Räume einstufen, vor allem, weil er eine höhere Miete verlangen darf, als für Wohnraum. Auch der evtl. erhöhte Stell/Parkplatzbedarf., dessen Genehmigung nicht nur vom Vermieter sondern auch von der Örtlichkeit selbst und den örtlichen Bestimmungen abhängt. Stelle man sich vor, alle 10 Leute kommen mit ihrem eigenen Auto...
Möchte man ein Schild/Werbung anbringen, kann diese "Kleinigkeit" einen Gewerbebetrieb begründen. Mit entsprechender Einstufung und Auflagen beim Finanzamt, das Gewerbe bzw. Gewerbebetrieb ist dann normalerweise unumgänglich . Es gibt einiges zu beachten. Lieber vorher alles abklären, damit keine Überraschungen ins Haus stehen.
Will man Räume gemeinsam mit anderen gewerblichen Dienstleistern nutzen, kann auch dieser Umstand dazu führen, dass man als Selbständiger nun doch als Gewerbetreibender eingestuft wird. Kann es nur wiederholen, es liegt beinahe immer im Ermessen des Finanzamts/Finanzbeamten. Und nicht vergessen, es geht hier immer nur ums Geld, um Steuern.
Aber keine Panik. Diese Hürde haben viele schon gemeistert. Gehört zu den "Geburtswehen". Viel Erfolg
Noch eine Ergänzung zu meinem Beitrag vorher:
Ich hatte auch mal beim Finanzamt angerufen und gefragt was ich machen muss, wenn ich Yoga unterrichte. Und zwar nur 4 Kurse pro Jahr und die Einnahmen würden unter den Übungsleiterfreibetrag fallen. Habe auch die Auskunft bekommen, ich muss Gewerbe anmelden. Habe ich nicht gemacht. Habe die Einnahmen dann in die Einkommssteuererklärung eingetragen und alles war o.k.
Hier steht auch, das man kein Gewerbe anmelden muss:
http://www.yoga-vidya.de/fileadmin/yv/byv/Leitfaden_fuer_selbststae...
Hier noch ein guter Artikel: http://www.yoga-aktuell.de/ck20-dossier-main/yoga-als-beruf/5-schri...
Hallo,
warum soll man ein Gewerbe anmelden, um einen Yoga-Raum anzumieten? Kostet nur unnötig Gewerbesteuer und Papierkrieg. Yoga-Lehrer sind Freiberuflicher, verkaufen keine Produkte (Gewerbe!) sondern eine Dienstleistung = mit wenigen Ausnahmen grundsätzlich KEIN Gewerbe.
Grüße
Karfried
Vielen Dank für die TIPPS!!
Om namah shivaya Mohandas,
zu 1. Du benötigst nicht nur einen Yogaraum, sondern auch eine Raum zum Umkleiden, bei gemischter Gruppe sind zwei Räume nötig, dazu noch eine Toilette mit Waschbecken.
Für einen Yogaraum rechnet man mit 3-4 m²/ Teilnehmer, dazu kommt noch dein eigener Platz und Platz für Schrank, Altar, Mattenablage, Kissen, Decken. Plane mehr Personen ein, erfahrungsgemäß vergrößert sich die Gruppe.
Viel Erfolg bei deinem Vorhaben!
Om shanti Om
Klaus-Jürgen
Yoga in eigenen Räumen:
http://www.existenzgruender.de/expertenforum/gruendungsplanung/antw...
siehe auch Nutzungsänderung
Namasté, Mohandas
zu Punkt 2. Mieträume musst du mit dem Vermieter selbst abklären, ob eine gewerbliche Nutzung möglich und genehmigt wird. Gewerbe musst du anmelden. Von einer Bekannten weiß ich, sie musste mindestens 1 Besucher Parkplatz/Stellfläche ausweisen. Geht das nicht, muss dafür eine Ausgleichzahlung erfolgen.
Sollte alles gut durchdacht sein, hier findest du nützliche Tipps
http://www.yoga.de/fileadmin/Dokumente/DYF/DYF_5_09/09_5_Yoga_Gewer.....