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Antworten
Danke Dir! Guter Hinweis:-)
Namaste Lakshmi:-)
Vielen Dank für deine Antwort. Ich habe keinen Steuerberater, habe mich aber vor kurzem beraten lassen (und wohl offensichtlich nicht alles verstanden*lach).
Das mit der Umsatzsteuerbefreiung bis 17500€ jährlich wusste ich schon, ich falle ja unter die Kleinunternehmerregelung. Zu beachten ist hier die MwSt auf der Rechnung nicht auszuweisen, ansonsten muss man ja die Umsatzsteuer zahlen.
Mir geht es eher darum , dass ich ja als geringfügig Beschäftigter den Gewinn nicht versteuern muss, auch nicht über die Einkommenssteuer. Dafür aber die 30% an die Bundesknappschaft. Als Freiberufler muss ich den Gewinn voll versteuern.
Hier habe ich die Befürchtung, dass zum Ende des Jahres mit der Steuererklärung nicht mehr all zu viel übrig bleibt.
Vielleicht ist ja jemand beide Wege gegangen und kann dazu eine Aussage treffen.
Liebe Grüße
Maik
Wirklich Ahnung hab ich auch nicht, aber einen guten Steuerberater. :-) Ich arbeite freiberuflich als Yogalehrerin und bin bis 17500€ jährlich von der Umsatzsteuer befreit.
Liebe Grüße
Lakshmi Priya