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hier ein Info Link http://www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/vorbereitung/gruend...
zu Kleinunternehmen direkt
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Unbedingt beachten: Verbindlich entscheidet das Finanzamt vor Ort, ob man Selbständiger oder Gewerbetreibender ist, mit jeweiligen Verpflichtungen. Auch im Nachhinein !!
Om Shanti
miramuun
Ich habe mich nicht für die Kleinunternehmerreglung entschieden.
Ich bekomme vom Finatzamt ausgewiesene MWSt durch meine Betriebsausgaben zurück.
Moment ist das Einkommen nicht so hoch.
Hast du ein Tip auf meine Thema?
L. G. Yoga-Rosa www.yoga-rosa.de
ich war gestern bei meiner Steuerberaterin und hier sind die Infos:
Wie ich schon schrieb, es zählt der Gesamtumsatz als Unternehmerin bzw. Selbstständige. Angestellten Geld zählt nicht dazu bzw. damit rein.
Wenn Du nicht mehr als 17.500,00€ jährl. überschreitest, bist Du von der Umsatzsteuer befreit, kannst aber auch keine Vorsteuer geltend machen.
Wenn Du im ersten Jahr wiedererwartend doch mehr umsätzt, dann wird erst im darauffolgenden Jahr Umsatzsteuer fällig es sei denn, Du hast mehr als 50.000,00 im ersten Jahr erzielt, dann musst Du sie nachträglich abführen.
So ich hoffe, dass das für Dich gute Infos sind, die Du gebrauchen kannst.
Viele Grüße
Om Shanti
Sabine
Weißt du da mehr über die andere Regelung ?
L.G.Rosa
Yoga Vidya ist soweit ich weiß ein Verein und ich denke mal, dass dort alles anders geregelt ist.
Du brauchst Dich rein theoretisch überhaupt nirgends anmelden, es sei denn, Du verdienst mehr als die 17.500€
Den Stress mit der MWSt würde ich mir an Deiner Stelle auf keinen Fall antun, es sei denn, Du liegst über der Grenze.
Es würde ganz normal Deine Steuererklärung am Jahresende reichen, indem Du eine Gewinn und Verlust Rechnugn machst. Eine Seite Einnahmen (ohne MWSt), andere Seite Ausgaben (diese allerdings im Brutto!!!). Daraus ergibt sich eine Summe. Diese und den reinen Umsatz gibst Du dann später beim Finanzamt an. Bespreche das doch bitte mal mit einer Person vom Finanzamt, nur um sicher zu gehen.
Aber meine Steuerberaterin habe ich seit über 15 Jahren, bis jetzt lief immer alles supi.
Also, alles Gute Dir
LG
Sabine
ich habe Morgen einen Termin beim Steuerberater genau wegen diesen speziellen Details.
Ich selbst bin Angestellte und in der YLA und möchte zusätzlich als YL arbeiten.
Wenn Du magst, schreibe ich Dir nach dem Termin, was dabei rausgekommen ist.
Ich gebe allerdings hier Christine schon Recht, dass egal wieviel Unternehmen Du hast, immer der gesamt erwirtschaftete Umsatz betrachtet wird. Bei mir finde ich es jetzt eben auch interessant herauszubekommen, ob es ebenso als Angestellte der Fall ist. Mehr dazu in ein paar Tagen.
Hari OM Tat Sat
Sabine
ich bin auch gespannt auf Deine Recherche beim Stb.
Du bist als Angestellte aber keine Unternehmerin, soviel schonmal vorab. Und erst recht nicht umsatzsteuerpflichtig als Angestellte...Das sieht ganz nach Kleinunternehmer-Regelung für Deinen Unterricht als YL aus...zumindest im ersten und zweiten Jahr ;-)
Viele Grüße
Christine
weist Du dennn in Deiner Tätigkeit als Fotodesignerin bereits Umsatzsteuer aus ?
Bzw. warst Du hier vor Deiner Tätigkeit als Yogalehrerin tätig und weist dort schon USt. aus ?
Dann nämlich musst Du das auch für die Yogalehrerinnen-Tätigkeit.
Bezüglich der Kleinunternehmerregelung werden nämlich ALLE Umsätze zusammengerechnet !
Das erscheint mir wichtig anzumerken !
Du bist nämlich nur EINE Unternehmerin, ganz gleich wieviele Unternehmen DU betreibst.
Viele liebe Grüße von Nr. 7 aus dem Kundalini-Intensiv-Seminar bei Pita ;-)
Also viele liebe Grüße von
Christine
schön von dir zu hören.
Hätte dich beinah nicht wiedererkannt.
Ich bin seit April 2010 selbst.
vorher habe ich ab und zu auch alsYL. unterrichtet und keine Umsatzsteuer abgeführt.
Seit April weise ich für meine firma Fotodesign und Yoga UMSt aus.
Weis jetzt immer noch nicht weiter.Hmmmmmmm
L.G.