Guten Morgen liebe Yoga Vidya Community,
weiß von Euch jemand, wie man als Yogalehrer zu Hause einen Yogaraum als häusliches Arbeitszimmer einrichten und beim Finanzamt steuerlich absetzen kann?
Denn nach allem was ich bisher gelesen habe, muss es sich dabei um ein Büro handeln. Außerdem darf der Raum nicht mehr als 10% privat genutzt werden - offenbar auch nicht zum Yoga üben und auch nicht zur praktischen Vorbereitung der Kurse. Dabei wäre gerade hierfür Raum nötig!
Google verweist auf einen Yoga Vidya-Artikel, in dem offenbar über das Thema (positiv) berichtet wird. Leider gibts die Seite offenbar nicht mehr, denn sie lässt sich nicht aufrufen...
Google-Suche: "häusliches arbeitszimmer yogalehrer"
Yoga-Vidya Journal
www.yoga-vidya.de/Yoga--Artikel/Journal/Steuertipp.html
"Der eigene Yogaraum kann wie ein Arbeitszimmer in die Gewinn/Verlustrechnung einfließen, Heizung, die anteiligen Nebenkosten sowie Einrichtung, Matten, ..."
Vielen Dank im voraus für jeden Tip.
Herzliche Grüße,
Jan
Antworten
Ich hab meine Grundausbildung woanders gemacht, kenne aber die Yoga Vidya-Reihe u.a. aus der Weiterbildung in Bad Meinberg. Berufshaftpflicht habe ich zwar bereits, aber ich werde dennoch mal dort nachfragen!
Danke und Namasté,
Jan
Hallo und vielen Dank für Eure Antworten!
Finde ich gut dass das bei Euch so einfach war. Bin da wie gesagt bislang auf ganz unterschiedliche Aussagen gestoßen.
Weiß zufällig jemand ob/wo es noch den Yogavidya-Artikel gibt, der das Thema behandelte? Bin doch noch neugierig, was da genau drin steht.
Viele Grüße
Om Namah Shivaya!
Raumkosten bezeichnen alle Betriebsausgaben, die im Zusammenhang mit einem betrieblich genutzten Raum entstehen, siehe auch Wikepedia zu Raumkosten..Ich habe damals die Kosten einmal (mit allen Nebenkosten) für das FA aufgelistet und dann diesen Betrag jeden Monat als Raumkosten gebucht. Ich hatte nie Probleme. Aber Du müsstest den Raum auch für Kunden nutzen. Den FA klar zu machen, dass ein Yogalehrer einen Yogaraum braucht, weil er für jede Stunde, die er gibt, 2 Stunden selbst praktizieren muss, dürfte hingegen schwierig sein.
Zusätzlich ein Arbeitszimmer? Keine Ahnung, ich hatte nicht genügend Zimmer, um mir darüber Gedanken zu machen.
Om Shanti Olaf
Hallo Jan,
einen Yoga-Raum zum Üben kannst Du steuerlich prozentuall (Strom, Wasser, Miete usw.) normal als Betriebsausgaben ansetzen. Und zusätzlich ein Arbeitszimmer, wenn Du voll Selbstständig bist.
Gruß Edda