Hallo zusammen, ich arbeite Teilzeit, bezahle normal Lohnsteuer und habe jetzt angefangen Stunden in einem Yogastudio zu geben. Habe mich beim Finanzamt als Kleingewerbe angemeldet, auch versichert mit Trainerhaftpflicht. Wie viel darf ich dazuverdienen, ohne Steuern zu zahlen? Danke fuer Eure Antwort! LG Larissa

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  • Hallo miramuun,
    Danke für die ausführlichen Informationen und den Link zur angegebenen Seite.
    Ich werde alle die Empfehlungen beherzigen und, auch so weit es geht, ausführen.
    Manchmal braucht es einen Tip und einen Anstoß um zu handeln.
    Nochmal herzlichen Dank.
    Om Werner

  • Namaste Werner,

    Jede Art von Einkommen unterliegt der Besteuerung. Wieviel versteuert werden muss, setzt das Finanzamt fest. Dieses zusätzliche Einkommen (Einnahmen minus Kosten/Ausgaben) muss, wie bei jedem anderen Selbständigen, versteuert werden. In welcher Höhe, darüber kann nur das Finanzamt Auskunft geben.

    Die Tätigkeit muss beim Finanzamt angemeldet werden. Auch alle anderen Anmeldungen wie z.B. bei Krankenkassen, denn hier erhöht sich meist der Beitrag. (Ich weiß allerdings von Krankenkassen, die die Yogalehrertätigkeit als Plus für die Gesundheit sehen und daher Beiträge sogar gesenkt haben). Bitte vor Ort erkundigen, in welcher Höhe Beiträge konkret fällig werden.

    Das hängt alles von sehr vielen Faktoren ab, welche Art von Rente und in welcher Höhe usw. und lässt sich so nicht verallgemeinern. Da sich Veränderungen in den Bemessungsgrundlagen seit Januar 2015 ergeben haben, ist es ratsam sich kundig zu machen und fachlichen Rat einzuholen z.B. einen Steuerberater zur Rate ziehen. (Kosten absetzbar) Das Renten-Steuerrecht ist sehr kompliziert.

    Das unbegrenzte Hinzuverdienen für Rentner gilt für die Rentenversicherung, was oft verwechselt wird, d.h. Für deine Yoga-Tätigkeit musst du keine Rentenversicherungsbeiträge mehr zahlen, weil du die reguläre Regelsaltersrente erreicht hast. Evtl. höhere Krankenversicherungsbeiträge schon.

    Aber alles ist hier unter Vorbehalt, weil nur die jeweiligen Stellen detailiert Auskunft geben können. Denn im Laufe des weiteren Rentenbezugs können sich bzgl. des Rentenfreibetrages und dgl. ganz andere Bemessungshöhen ergeben.

    Die Kleinunternehmerregelung betrifft die Gewerbesteuer, was oft verwechselt wird. Es gibt Einkommenssteuer, die auf Einkünfte aus Selbständigkeit fällig wird und die Besteuerung auf Kleinunternehmen, die Gewerbesteuer. Auch hier legt das Finanzamt fest, ob du steuerrechtlich als Gewerbetreibender oder Selbständiger/Freiberufler behandelt wirst. Hast du Gewinn-Absichten, dann wirst du meist als Gewerbetreibender eingestuft; bis du Selbständiger - im Sinne des Finanzamtes- greift die Kleinunternehmerregelung, falls du das selbst möchtest. Vereinfachte Buchführung... Aufstellung der Einnahmen – Ausgaben etc. ...weiteres zur Kleinunternehmerregelung findest du hier

    http://www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/vorbereitung/gruend...

    Mein Tipp... nutze deine Power... denn die finde ich mega cool... und dich :-)

    viele schöne Yogastunden im Kreise lieber YogiNis

    aum
    miramuun

  • Hallo miramuun,

    sicherlich kannst Du mir auch in folgender Situation als Yogalehrer einen Tip geben:
    Ab 01.01.15 unterrichte ich in einem Sportstudio 3x in der Woche Yoga.
    Ich bin Rentner und bin 72 Jahre alt (jung).
    Meine Frau und ich zahlen keine Steuern, da wir unter der Bemessungsgrenze liegen.
    Sollte ich diese Tätigkeit auch beim Finanzamt als Kleingewerbetreibender angeben?
    Welche Hinzuverdienstgrenzen gibt es? Wie sollte ich mich verhalten?
    Bin für jeden Tip dankbar.

    Om Werner

  • Ich danke Dir!
  • Namaste, Larissa

    das kommt ganz auf die Höhe des Entgeltes für die Teilzeitbeschäftigung und die Höhe der Einnahmen aus den Yoga-Stunden an. Mehr als 450,- Euro im Monat (aus beiden Tätigkeiten zusammengerechnet) müssen grundsätzlich versteuert werden, also wenn du auch nur 1 Cent über (450,01 Euro) verdienst, musst du dies versteuern. Die Einstufung nimmt aussschließlich das örtliche Finanzamt vor. Finanztechnisch werden beide Tätigenkeiten zusammengerechnet.

    Zusätzlich kann es auch für die gesetzliche Krankenkasse relevant sein. Dort also unbedingt auch angeben. Denn auch hier kann sich eine neuer Beitragszahlungsbetrag ergeben.

    Zudem solltest du auch deinen Teilzeit-Arbeitgeber über die "Nebentätigkeit" informieren. Als Trainer(in) kann es auch sein, dass du der Rentenversicherung/Sozialversicherung gegenüber dein Kleingewerbe angeben musst.

    Wünsche dir einen guten Start

    aum
    miramuun

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