Abmahnindustrielle Internetshops

Es ist ein Urteil eingegangen. Die Ware wurde nicht geliefert und der Kaufbetrag per Klage eingefordert. Diesem wurde stattgegeben per Gerichtsurteil.Ich bin völlig fassungslos, ich darf Ware bezahlen welche ich nicht erhalten habe. Es handelt sich um einen Internetshop welcher Yogsazubehör verkauft. Kann man die Welt da noch verstehen? Wie geht man damit um?

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  • Pauschalieren bringt auch nicht weiter. Ja, das Kleingedruckte sollte man schon gut lesen und verstehen oder evtl. vorab recherchieren , bevor man den Kauf-ich-Buttton anklickt. Es gibt sie, die schwarzen Schafe. Bei der Anzahl der Online-Bestellungen stellen sie wahrscheinlich eher Ausnahmen dar.

    Geht aus dem Gerichtsurteil eigentlich eine Begründung hervor, warum oder wie der zweite Kaufvertrag bzw. Versand der Ware zustande kam, bzw. welche rechtliche Grundlage es hierfür gab. Wahrscheinlich nicht, Verhandlungsgegenstand war ja das mit dem Rabatt. Das Urteil wurde hierzu gesprochen. Das andere wurde davon kaum berührt. Es wurde nicht das recht-oder unrechtmäßige Zustandekommen eines neuen Kaufvertrages, oder der Nicht-/Erhalt der Ware verhandelt. Wende dich, wie Ravi es bereits sagte, an eine Verbraucherberatung, sie kennen sich ein wenig besser in der Juristerei aus als Laien ( die häufig ihre Rechte allein dadurch verlieren, weil sie rein formelle Sachen nicht kennen und entsprechend nicht einhalten können. So erscheint oder ist manches im Unrecht.

    Und... hat Post/Paketdienst vielleicht geschludert, und somit evtl Regresspflichtig?

    kshamà sagt:

    Hallo, Abmahnindustrie on Tour,
    habe jetzt eine superhohe Rechnung vom Anwalt der Gegnerpartei erhalten. Ich kann nur appelieren an eure Aufmerksamkeit bei Onlinebestellungen bzgl. Yogashops. Gruselig.
    Om shanti

  • Hallo, Abmahnindustrie on Tour,
    habe jetzt eine superhohe Rechnung vom Anwalt der Gegnerpartei erhalten. Ich kann nur appelieren an eure Aufmerksamkeit bei Onlinebestellungen bzgl. Yogashops. Gruselig.
    Om shanti

  • Hallo, ich möchte den Namen nicht in die Disskussion einbringen.Ich möchte nur aufmerksam machen.Dieser shop in seiner Verfahrensweise hat glaube einiges mehr in seinem Angebot zu bieten.
    Mit dem Erhalt der Rechnung, in der ersten Mahnung dieses shops, hatte ich einen Trojaner. Mein PC musste ich platt machen und neu bespielen.
    Dieser Shop,( für alle yogi,welche die Sonne in England) vermissen wirbt mit Erlass indem man sich als Yogalehrende anmeldet. Mit einem Häckchen im Anmeldeformular(auf selbstständig) ist man selbständig und gewerblich tätig.Ein Ausbildungsnachweis wird vom shop dazu angefordert Just in diesem Moment hat man kein Widerrufsrecht. Dies ist rechtens, was das Urteil belegt. Es ist völlig unrelevant ob man die Ware erhalten hat. Alles was mir bleibt ist eine Sendungsverfolgung um wenigsten die von mir bezahlte Ware, nebst Zinsen und Verfahrenskosten zu erhalten. Bin gespannt was dabei raus kommt. Für mich ist es Lehrgeld. Nichts ist mehr für mich so wichtig das ich es im Onlineshop bestellen muss. Sehr viel Nerven hat mich das gekostet. Yoga hilft :-))) Om shanti

  • Hallo, jedliche Einkäufe können über einen Internetagenten veranlasst werden. Die Variante in ein Geschäft zu gehen und dort selbst einzukaufen ist auch empfehlenswert. Viele herzliche Grüße aus Bad Neuenahr-Ahrweiler von Ruth Elisabeth Ananda

  • Ich versuche es auch als Lehrgeld abzuhaken.Es fällt mir schwer. Es ist Unrecht.
    Ich habe die Ware storniert und beim Erhalt abgelehnt. Angeblich wurde die Ware ein zweites Mal versandt, ich habe sie nicht erhalten.
    Mit meiner Nachfrage beim Shop, wo die Ware abgeblieben ist brach der Kontakt ab.Als nächstes erhielt ich die Klage
    Ich habe mir 15% Rabatt erschlichen, durch die Anmeldung als Yogalehrende. Auf dieser Grundlage wurde der Anspruch der klagenden Partei begründet.
    Dieser Shop hat die Auskunft über den Verbleib der Ware verweigert, beim Richter war dies unrelevant und wurde als Einwand meinerseits vom Richter abgelehnt.

  • Las doch mal hören welcher Shop das ist, vielleicht kann man auf einem anderen Weg etwas erreichen.....Die Post oder irgend ein Zulieferer, muss Dir doch bescheinigen können, ob sie Dich beliefert haben. Produkte stehen nicht gleich für Seriosität.

  • Das Recht steht nur auf dem Papier.
    Das Recht ist für den Bürger nicht erreichbar.
    Das Recht hat keine Macht.
    Macht ist Recht.

  • Anscheinend konntest du den Nachweis nicht erbringen, dass die Ware nicht bei dir angekommen ist. Wie du damit umgehst ? fragst du. Abhacken unter Lehrgeld und das nächste Mal in einen Vorort-Shop kaufen, denn ein Risiko des Nichtankommens von Ware per Internet-Bestellung und Postversand ist nun mal gegeben. Du könntest im Nachhinein recherchieren und in Zukunft über den jeweiligen Shop, per Suchmaschine Info einholen etc. , vielleicht gibt es Stimmen oder Reklamationen über gewisse Geschäftsgebaren und unseriöse Praktiken solcher Shops.

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